Grundsatzregeln für Förderprojekte

Unsere Grundsatzregeln für Förderprojekte

Wir leben in bewegten Zeiten und es gibt in der Welt und in unserer Stadt viele Organisationen und Einrichtungen, die sich gemeinnützig engagieren, bedürftigen Menschen helfen und sich für die Völkerverständigung engagieren. Wir als Lions Club Hamburg-Alster versuchen, unseren bescheidenen Anteil dazu beizutragen, indem wir Hilfsprojekte und Einrichtungen in unserer Stadt unterstützen.

Leider sind auch unsere Möglichkeiten begrenzt, so dass wir unsere Förderprojekte mit Bedacht auswählen müssen. Gemäß Satzung und Mitgliederbeschluss unseres Clubs kommen daher nur bestimmte Förderprojekte und Spendenempfänger in Frage. 

Es gelten folgende Bedingungen, die erfüllt sein MÜSSEN, damit Projekte vom Club gefördert und mit Spenden bedacht werden können: 

  • Projektziele und -aktivitäten sind konkret und klar definiert und haben einen Bezug zu den übergeordneten Zielen unseres Clubs.
  • Die geförderte Institution ist bereit, den Club im Rahmen einer Veranstaltung in der Einrichtung zu empfangen und regelmäßig über den Fortschritt und die Aktivitäten des Projekts zu informieren 
  • Bereitschaft der betreffenden Institution zur Nennung und angemessener Kenntlichmachung des LC Hamburg-Alster als Spender/Unterstützer 
  • Das Projekt wird von (genau) einem freiwilligen Clubmitglied, das für das Projekt zuständig und verantwortlich ist, begleitet (Projektpate).
  • Einmal jährlich berichtet die Institution über die Verwendung unserer Spendengelder (an den Projektpaten).
  • Projekte müssen (aus steuerrechtlichen Gründen) im Rahmen der satzungsmäßigen Zwecke unseres Fördervereins liegen. 

Darüberhinaus SOLLTEN folgende Punkte erfüllt sein: 

  • Das Projekt hat Bezug zum Hamburger Stadtteil St. Georg. 
  • Die Partnerschaft und das Engagement des Clubs sind längerfristig (über mehrere Jahre) ausgelegt. 
  • Der Club hat einen maßgeblichen Anteil am Spendenvolumen für das Projekt.
Alsterdampfer "St. Georg"